Folgende Fragen können Sie vorab bereits selbst mit Ihrer Krankenversicherung klären:


  • Umfasst mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten/in?
  • Gibt es eine festgelegte (z.B. jährliche) Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja: Wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? Anmerkung: Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich Ihnen 126,79 Euro (2,9facher Satz gemäß GOÄ/GOP).Ggf. übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3 facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  • Wenn ja: Geschieht diese Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
  • Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
  • Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht
  • Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Antragsunterlagen Ihrer Beihilfestelle soweit wie möglich ausgefüllt mit. Die Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle einholen. Der Antrag nennt sich „Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Psychotherapie
    In den Antragsunterlagen muss die beihilfeberechtigte Person unterschreiben. Falls Sie über Ihre Eltern beihilfeversichert sind, muss das beihilfeversicherte Elternteil unterschreiben. 
  • Name und Adresse Ihrer Beihilfestelle (z.B. Beihilfe Land Brandenburg, oder Beihilfe Bund)
  • Ihre Personalnummer bzw. die Personalnummer der beihilfeberechtigten Person.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bei der Beihilfe häufig bis zu 5 Wochen dauern kann. Um eine Therapiepause zu vermeiden bitte wir Sie, die Unterlagen schon zur ersten Sitzung mitzubringen.

Das Honorar stelle ich Ihnen, wie für Privatpatienten üblich, in Rechnung. Sie erhalten jeweils am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.